Notdurft der Hunde

Die Gemeinde Schönenberg bittet wiederholt alle Hundehalter und Hundeführer eindringlich darauf zu achten, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf fremden Grundstücken verrichten.

Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hierfür dienen auch die von der Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten. Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe belegt werden.

Außerdem ist dafür zu sorgen, dass durch den (freilaufenden) Hund keine Belästigung anderer Bürger entsteht. Es wird gebeten Hunde grundsätzlich an einer Leine zu führen und dafür zu sorgen, dass sich der Hund weder tagsüber noch nachts unbeaufsichtigt draußen aufhält und umherstreunt.

(Erstellt am 12. November 2024)

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